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Unterlagen für den Hausverkauf in Österreich: Die komplette Checkliste

Baupläne auf einem Holztisch
Foto: K O / Unsplash

Checkliste: Die wichtigen Unterlagen beim Immobilienverkauf auf einen Blick

Die folgende Tabelle listet die notwendigen Unterlagen für ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Nicht jede Unterlage ist in jedem Fall Pflicht – aber jede, die fehlt, führt früher oder später zu Rückfragen und Verzögerung.

Unterlage Wofür Wo erhältlich Kosten ca.
Grundbuchauszug Eigentum, Rechte und Lasten nachweisen online über Verrechnungsstellen, Notar, Bezirksgericht wenige Euro
Energieausweis Pflicht für Inserat und Kaufvertrag Ziviltechniker, Baumeister, Energieberater ca. 150–600 €
Erwerbstitel (Kaufvertrag, Einantwortungsbeschluss, Schenkungsvertrag) Nachweis des Erwerbs, Grundlage für die ImmoESt eigene Unterlagen, Notar, Urkundensammlung des Grundbuchs meist kostenlos
Rechnungen über Sanierung und Herstellung senken die Immobilienertragsteuer eigene Unterlagen –
Meldenachweis (ZMR) Hauptwohnsitzbefreiung belegen Meldebehörde oder online gering
Baupläne, Baubewilligung, Fertigstellungsanzeige Käufer und Bank prüfen, was bewilligt ist Bauamt der Gemeinde (Bauakt) gering, in Wien z. B. 39 € Einsicht inkl. Kopien
Grundriss mit Nutzfläche Inserat, Besichtigung, Bewertung Baupläne oder Aufmaß –
Kataster- oder Lageplan Grenzen und Lage des Grundstücks Vermessungsamt (BEV) ab ca. 2,50 €
Flächenwidmung zulässige Bebauung, wichtig bei Grundstücken Gemeinde, Landes-GIS meist kostenlos
Kreditvertrag und Saldobestätigung Lastenfreistellung Bank –
Einheitswert- und Grundsteuerbescheid laufende Abgaben, Gebührenberechnung Finanzamt, Gemeinde –
Lichtbildausweis Beglaubigung der Unterschrift beim Notartermin – –

Grundbuchauszug: Das erste Dokument, das jeder sehen will

Der Grundbuchauszug zeigt, wem die Immobilie gehört und womit sie belastet ist. Er gliedert sich in drei Teile: das A-Blatt beschreibt das Grundstück samt Fläche, das B-Blatt nennt die Eigentümer und ihre Anteile, das C-Blatt listet Lasten wie Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Wohnrechte oder Belastungs- und Veräußerungsverbote. Interessenten, Makler und Banken wollen ihn als Erstes sehen, weil er auf einen Blick zeigt, ob der Verkauf überhaupt ohne Weiteres möglich ist.

Den Auszug bekommst du online über eine der Verrechnungsstellen für Grundbuchsabfragen, beim Notar oder beim Bezirksgericht. Online kostet er nur wenige Euro. In der Praxis sollte er beim Notartermin – dem entscheidenden Schritt des Immobilienverkaufs – nicht älter als drei Monate sein. Prüf besonders das C-Blatt: Ein Pfandrecht für einen längst getilgten Kredit muss vor dem Verkauf gelöscht werden, und ein eingetragenes Wohnrecht verändert den Preis erheblich.

Energieausweis: Pflicht schon ab dem Inserat

Ohne Energieausweis solltest du in Österreich keine Immobilie verkaufen – ob Eigenheim oder Wohnung – und auch nicht dafür werben: Die Vorlagepflicht ist strafbewehrt, auch wenn der Vertrag selbst gültig bleibt. Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG) verlangt, dass die Kennwerte des Ausweises bereits im Inserat stehen – traditionell HWB und fGEE, also Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor, die viel über die Beheizung und ihre Kosten aussagen; welche Angaben nach der aktuellen Fassung genau ins Inserat gehören, bestätigt dir der Aussteller. Vor der Unterschrift musst du den Ausweis dem Käufer vorlegen, danach binnen 14 Tagen aushändigen. Er darf höchstens zehn Jahre alt sein.

Ausstellen dürfen ihn Ziviltechniker, Baumeister und befugte Energieberater. Für eine Wohnung zahlst du rund 150 bis 500 Euro, für ein Einfamilienhaus rund 300 bis 600 Euro. Wer keinen vorlegt, riskiert eine Verwaltungsstrafe bis 1.450 Euro – und zivilrechtlich gilt dann eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart, was bei einer späteren Diskussion über Heizkosten zu deinen Lasten gehen kann. Ausnahmen gibt es nur für wenige Gebäude, etwa abbruchreife Häuser, Gotteshäuser oder freistehende Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Unterlagen für die Immobilienertragsteuer

Beim Verkauf berechnet der Notar oder Rechtsanwalt die Immobilienertragsteuer selbst und führt sie direkt ab. Dafür braucht er von dir den Nachweis, wann und zu welchem Preis du die Immobilie erworben hast: den Kaufvertrag, bei einer Erbschaft den Einantwortungsbeschluss, bei einer Schenkung den Schenkungs- oder Übergabsvertrag. Bei geerbten und geschenkten Immobilien zählt der Anschaffungszeitpunkt des Vorgängers – such dann auch dessen Kaufvertrag.

Jede Rechnung über Herstellung, Zubau oder Instandsetzung (etwa neue Fenster, Heizung, Dach) erhöht die Anschaffungskosten – laufende Reparaturen dagegen nicht – und senkt den steuerpflichtigen Gewinn. Wer Rechnungen über Sanierungen aus zwanzig Jahren in einer Schachtel hat, sollte sie jetzt sortieren – es geht um 30 Prozent des Betrags. Bei Altvermögen, also Anschaffung vor dem 31. März 2002, fällt die Steuer pauschal an; hier genügen der Nachweis des Anschaffungszeitpunkts und die Angabe, ob das Grundstück nach 1987 und nach dem Kauf umgewidmet wurde. Wie hoch die Steuer in deinem Fall ausfällt, zeigt der ImmoESt-Rechner.

Willst du die Hauptwohnsitzbefreiung nutzen, musst du belegen, dass die Immobilie lange genug dein Hauptwohnsitz war. Eine historische Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister ist dafür ein gängiges Indiz; zusätzlich helfen Strom-, Heiz- oder Betriebskostenabrechnungen an diese Adresse.

Bauakt, Pläne und Nutzfläche

Käufer und vor allem deren Bank wollen wissen, ob das, was steht, auch so bewilligt ist. Dafür brauchst du die Baupläne, die Baubewilligung und die Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligung. Fehlen sie, erhalten Verkäufer Kopien aus dem Bauakt beim Bauamt der Gemeinde – in Wien bei der MA 37, wo die Einsicht samt einigen Kopien 39 Euro kostet. Rechne mit einigen Tagen bis Wochen Vorlauf. Nicht bewilligte Zubauten, ausgebaute Dachböden oder Wintergärten solltest du vor dem Verkauf klären lassen, im Zweifel mit einem Sachverständigen: Sie drücken den Verkaufspreis und können den Kaufvertrag verzögern.

Für Inserat und Besichtigung brauchst du außerdem einen Grundriss mit korrekter Nutzfläche. Weichen die Flächen im Inserat von den Plänen ab, ist das einer der häufigsten Streitpunkte nach der Übergabe. Den Katasterplan mit den Grundstücksgrenzen erhältst du beim Vermessungsamt (BEV), die Flächenwidmung bei der Gemeinde oder im Landes-GIS.

Zusätzliche Unterlagen bei Eigentumswohnungen

Wer eine Eigentumswohnung verkauft, verkauft einen Anteil an einem ganzen Haus. Käufer wollen deshalb auch sehen, wie es um dieses Haus steht. Die meisten dieser Unterlagen bekommst du von der Hausverwaltung.

Unterlage Warum der Käufer sie braucht
Wohnungseigentumsvertrag regelt Rechte und Pflichten in der Eigentümergemeinschaft
Nutzwertgutachten bestimmt den Anteil an Kosten und Stimmrecht
Letzte Jahresabrechnung und Betriebskostenabrechnung zeigt die laufenden Kosten
Rücklagenstand zeigt, ob für Sanierungen vorgesorgt ist
Protokolle der Eigentümerversammlung und Beschlüsse zeigen geplante Sanierungen und Streitpunkte
Vorschreibung (monatliche Zahlung) zeigt die Belastung für den Käufer

Die Rücklage gehört der Eigentümergemeinschaft und bleibt beim Verkauf bei der Wohnung – sie wird nicht an dich ausgezahlt. Ein niedriger Rücklagenstand bei anstehender Dach- oder Fassadensanierung ist für Käufer ein Warnsignal; ein Beschluss über eine große Sanierung, den du verschweigst, kann nach dem Verkauf zu Ansprüchen führen.

Sonderfälle: Vermietung, Kredit, Vertretung

Vermietete Immobilie. Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein. Leg Mietvertrag, Nachweise über Mietzahlungen und Kaution sowie die Wertsicherungsvereinbarung vor.

Offener Kredit. Für die Lastenfreistellung braucht der Treuhänder den Kreditvertrag und eine aktuelle Saldobestätigung der Bank – den Ablauf erklärt der Beitrag Haus verkaufen trotz Kredit. Daraus geht hervor, welcher Betrag aus dem Kaufpreis an die Bank fließt.

Vertretung. Verkauft jemand in deinem Namen, braucht er eine Vollmacht, die den Verkauf von Liegenschaften ausdrücklich umfasst; für das Grundbuch muss die Unterschrift beglaubigt sein. Handelt ein Erwachsenenvertreter, ist zusätzlich die Genehmigung des Gerichts nötig. Mehrere Eigentümer – etwa eine Erbengemeinschaft – müssen alle unterschreiben.

Wann du welche Unterlagen brauchst

  1. Bewertung: Grundbuchauszug, Grundriss mit Nutzfläche, Baujahr, Sanierungen, bei Wohnungen die Vorschreibung.

  2. Inserat und Vermarktung: Energieausweis mit Kennwerten, Grundriss, Fotos, Beschreibung der Immobilie.

  3. Besichtigung und Kaufinteressent: Baupläne, Unterlagen der Hausverwaltung, Protokolle, Betriebskosten.

  4. Finanzierung des Käufers: Bank verlangt Grundbuchauszug, Pläne, Energieausweis, bei Wohnungen Nutzwertgutachten.

  5. Kaufvertrag und Notartermin: Erwerbstitel, Anschaffungs- und Sanierungsnachweise, Meldenachweis, Saldobestätigung, Lichtbildausweis.

  6. Übergabe: Energieausweis (spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss), Schlüssel, Zählerstände, Bedienungsanleitungen, Protokoll der Schlüsselübergabe.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf unbedingt?

Grundbuchauszug, Energieausweis und den Nachweis, wie du die Immobilie erworben hast. Alles andere erleichtert den Verkauf, ist aber nicht in jedem Fall zwingend.

Wie alt darf der Grundbuchauszug sein?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht; in der Praxis verlangen Notare und Banken einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?

Es droht eine Verwaltungsstrafe bis 1.450 Euro. Zusätzlich gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart, und der Käufer kann den Ausweis auf deine Kosten erstellen lassen.

Wer besorgt die Unterlagen – ich oder der Makler?

Die meisten Unterlagen muss der Eigentümer beschaffen oder freigeben. Ein Makler übernimmt oft das Einholen von Grundbuchauszug, Energieausweis und Bauakt, braucht dafür aber deine Vollmacht.

Wie lange dauert es, alle Unterlagen zusammenzustellen?

Wenn alles vorhanden ist, wenige Tage. Fehlen Baupläne oder Energieausweis, rechne mit zwei bis sechs Wochen. Beginn deshalb damit, bevor du inserierst.

immohelfer

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Die meisten Unterlagen auf dieser Liste brauchst du ohnehin – und mit Grundbuchauszug, Nutzfläche und Baujahr hast du schon alles, was für eine erste Einschätzung des Werts nötig ist.

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Mann am Schreibtisch macht Notizen zu seinen Unterlagen

Dieser Beitrag gibt die Rechtslage in Österreich mit Stand September 2026 allgemein und ohne Gewähr wieder. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Alle Rechenbeispiele sind vereinfacht; für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung.

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