Lebenslagen
Immobilie im Alter verkaufen, behalten, übergeben oder verrenten? Was in Österreich in deinem Fall sinnvoll ist

Warum die Frage nach der Immobilie im Alter anders ist als mit 40
Das Haus, das mit Kindern genau richtig war, ist mit zunehmendem Alter oft zu viel: zu viele Zimmer, zu viele Stufen, zu viel Garten, zu hohe laufende Kosten für Heizung, Reparaturen und Erhaltung. Das Haus wird im Alter zur Belastung und bestimmt das Leben im Alter mehr, als es sollte. Gleichzeitig hängen an dem Haus 30 oder 40 Jahre Leben. Es ist nicht nur eine Immobilie, es ist das langjährige Zuhause – sich von der eigenen Immobilie zu trennen, fällt schwer. Deshalb scheitert die Entscheidung selten an der Rechnung und oft daran, dass sie zu spät getroffen wird – wenn ein Sturz, eine Krankheit oder der Tod des Partners plötzlich keine Wahl mehr lässt.
Die gute Nachricht: Wer sich früh mit den Möglichkeiten beschäftigt, hat sie alle. Wer wartet, hat am Ende oft nur noch eine.
Möglichkeit 1: Verkaufen und kleiner wohnen
Der klassische Weg. Du gibst das Haus ab und ziehst in eine kleinere Eigentumswohnung oder Mietwohnung – barrierefrei, näher an Ärzten, Geschäften und Kindern. Der Verkauf der Immobilie verschafft dir sofort Kapital: Der Verkaufserlös – Verkaufspreis minus Kosten – deckt die neue Wohnung und lässt oft ein Polster übrig, das die Pension aufbessert.
| Dafür spricht | Dagegen spricht |
|---|---|
| Steuerfrei: Bei Abgabe des Hauptwohnsitzes fällt keine Immobilienertragsteuer an, wenn du mindestens zwei Jahre durchgehend seit dem Kauf oder fünf Jahre durchgehend innerhalb der letzten zehn Jahre dort gewohnt hast (Grund bis 1.000 m²) | Du gibst das Zuhause endgültig ab – der Verlust ist unwiederbringlich |
| Laufende Kosten sinken deutlich: nichts mehr am Dach, keine Heizung für 180 m², kein Garten | Umzug und Neuanfang kosten Kraft, gerade im hohen Alter |
| Das Kapital ist sofort verfügbar – für die Pension, für Pflege, für die Kinder | Wer neu kauft, zahlt Grunderwerbsteuer und Nebenkosten; wer mietet, hat wieder eine monatliche Belastung |
| Barrierefreies Wohnen ohne Umbau | Kleine, altersgerechte Wohnungen in guter Lage sind gefragt und nicht billig |
Der richtige Zeitpunkt ist der, an dem du den Umzug noch selbst organisieren kannst und willst – nicht der, an dem er nötig wird. Was der Immobilienverkauf kostet und welche Unterlagen du brauchst, steht in den Ratgebern zu den Kosten beim Hausverkauf und zu den Unterlagen für den Hausverkauf.
Möglichkeit 2: Behalten und einen Teil vermieten
Wer das Haus nicht verlassen will, kann es teilen: Das Obergeschoß oder eine abgetrennte Einliegerwohnung wird vermietet, du bleibst im Erdgeschoß. Das bringt regelmäßige Einnahmen, senkt die Kosten pro Quadratmeter und holt Leben ins Haus. Manche Eigentümer nehmen gezielt jüngere Menschen als Mieter, die im Gegenzug im Garten oder beim Einkaufen helfen.
Zu bedenken: Das braucht eine baulich getrennte Einheit, einen Mietvertrag und die Bereitschaft, mit fremden Menschen unter einem Dach zu leben. Die Mieteinnahmen sind steuerpflichtig. Und wer später doch abgeben will, tut das mit Mieter – das drückt den Preis. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt das Mietrechtsgesetz weitgehend nicht, du kannst also frei befristen und den Mietzins frei vereinbaren. Ob du die Immobilie im Alter verkaufen oder vermieten solltest, geht der Ratgeber Verkaufen oder vermieten? durch.
Möglichkeit 3: An die Kinder übergeben und wohnen bleiben
Viele Eltern überschreiben das Haus schon zu Lebzeiten an ein Kind und behalten sich ein lebenslanges Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht vor. Das Kind wird Eigentümer, du bleibst wohnen, und die Erbfolge ist geregelt. Im Familienverband ist die Grunderwerbsteuer mit dem Stufentarif günstig, eine Schenkungssteuer gibt es nicht.
Drei Dinge solltest du vorher klären. Erstens: Geschwister haben trotz Schenkung Anspruch auf ihren Pflichtteil – das übernehmende Kind muss sie später auszahlen. Zweitens: Wer wohnen bleibt, bleibt für den Erhalt der Immobilie oft weiter verantwortlich; das gehört in den Übergabsvertrag. Drittens: Was passiert, wenn du später doch ausziehen willst oder musst? Ein so belastetes Haus lässt sich nur mit deutlichem Abschlag abgeben. Die Details stehen in den Ratgebern Haus überschreiben und Pflichtteil und Immobilie.
Möglichkeit 4: Leibrente oder Teilverkauf – verkaufen und trotzdem wohnen bleiben
Die Immobilienverrentung ist in Österreich ein junger Markt, aber sie wächst. Zwei Modelle gibt es:
| Modell | So funktioniert es | Worauf du achten musst |
|---|---|---|
| Leibrente | Du überträgst das Haus an einen Anleger oder ein Unternehmen und bekommst dafür eine lebenslange monatliche Rente, oft kombiniert mit einer Einmalzahlung. Dein lebenslanges Bleiberecht wird im Grundbuch eingetragen. | Die Rente wird aus Verkehrswert, deinem Alter und der statistischen Lebenserwartung berechnet; das Bleiberecht wird abgezogen. Das Bleiberecht (als Dienstbarkeit) und die Rente (als Reallast) müssen im Grundbuch gesichert sein – sonst bist du bei einer Insolvenz des Käufers ungeschützt. Eine Mindestlaufzeit oder Rentengarantie für die Erben ist verhandelbar. |
| Teilverkauf | Du überträgst bis zu 50 Prozent des Hauses gegen eine Einmalzahlung und zahlst für den verkauften Anteil ein monatliches Nutzungsentgelt. Der Rest bleibt dein Eigentum, du bleibst wohnen. | Das Nutzungsentgelt läuft lebenslang und wird meist angepasst. Beim späteren Gesamtverkauf verlangt der Anbieter oft ein Durchführungsentgelt. Die Erhaltungskosten bleiben in der Regel bei dir. Rechne das Modell über 15 oder 20 Jahre durch, nicht nur über die Auszahlung. |
Beide Modelle lösen das Problem „Vermögen im Haus, aber kein Geld auf dem Konto“ – zu einem Preis. Wer sie erwägt, sollte mehrere Angebote vergleichen und den Vertrag von einem unabhängigen Notar oder Anwalt umfassend prüfen lassen. Wie ein Wohnrecht bewertet wird und was es kostet, erklärt der Ratgeber Haus mit Wohnrecht verkaufen.
Möglichkeit 5: Umbauen und bleiben
Manchmal ist nicht das Haus das Problem, sondern die Treppe. Ein Treppenlift, eine bodengleiche Dusche, breitere Türen und ein Schlafzimmer im Erdgeschoß machen aus vielen Häusern ein altersgerecht ausgestattetes Zuhause. In vielen Bundesländern gibt es dafür Förderungen über die Wohnbau- oder Sanierungsförderung – die Bedingungen unterscheiden sich je nach Land. Die Grenze ist das Geld: Wer für den Umbau einen Kredit braucht, bekommt ihn im Alter schwer. Und der Umbau löst das Problem der laufenden Kosten und des großen Gartens nicht.
Entscheidungshilfe: Was passt zu deiner Situation?
| Deine Situation | Naheliegender Weg |
|---|---|
| Du brauchst Kapital für die Pension oder für Pflege, willst aber nicht ausziehen | Verrentung – nach sorgfältigem Vergleich mehrerer Angebote |
| Das Haus ist zu groß, die Kosten zu hoch, du bist mobil und offen für Neues | Verkaufen und kleiner wohnen – jetzt, solange du es selbst gestalten kannst |
| Ein Kind will das Haus übernehmen, die Geschwister sind einverstanden | Übergabe mit Bleiberecht und klarer Regelung für die Geschwister |
| Du willst bleiben, das Haus hat eine trennbare Einheit | Behalten und einen Teil an Mieter geben |
| Du willst bleiben, nur die Stufen sind das Problem | Umbauen – mit Förderung prüfen |
| Du bist unsicher, was das Haus überhaupt wert ist | Zuerst bewerten lassen – jede der fünf Rechnungen beginnt mit dieser Zahl |
Drei Irrtümer, die Eigentümer im Alter Geld kosten
- „Wenn ich ins Pflegeheim muss, nimmt der Staat das Haus.“ Nein. Der Pflegeregress wurde in Österreich mit 1. Jänner 2018 abgeschafft. Niemand muss sein Haus für das Pflegeheim verkaufen – Details im Ratgeber Haus verkaufen wegen Pflegeheim?
- „Beim Verkauf zahle ich 30 Prozent Steuer.“ Nicht beim eigenen Hauptwohnsitz. Die Hauptwohnsitzbefreiung macht die Abgabe steuerfrei, wenn du lange genug dort gewohnt hast und den Wohnsitz aufgibst. Steuer fällt an, wenn du dir ein Bleiberecht vorbehältst und wohnen bleibst – dann greift die Befreiung nicht.
- „Das Haus ist so viel wert, wie der Nachbar bekommen hat.“ Der Immobilienmarkt hat sich seit 2022 verändert, und jedes Haus ist anders. Eine ehrliche Bewertung vor der Entscheidung erspart Enttäuschungen – in beide Richtungen.
Häufige Fragen
Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Immobilie im Alter zu verkaufen?
Solange du den Umzug selbst planen kannst und die Entscheidung freiwillig fällt. Wer erst nach einem gesundheitlichen Einschnitt abgibt, tut das unter Druck – und oft unter Wert.
Ist der Verkauf des eigenen Hauses im Alter steuerfrei?
In der Regel ja, wegen der Hauptwohnsitzbefreiung. Voraussetzung ist, dass du den Hauptwohnsitz aufgibst. Bei Abgabe mit vorbehaltenem Bleiberecht fällt Immobilienertragsteuer an.
Was ist besser: Verrentung oder Verkauf?
Das hängt davon ab, ob du wohnen bleiben willst und wie lange du voraussichtlich lebst. Bei der Abgabe bekommst du den vollen Marktwert sofort. Bei der Rente bleibst du wohnen, bekommst aber insgesamt weniger – der Käufer trägt das Risiko deines langen Lebens und lässt sich das bezahlen.
Muss ich das Haus verkaufen, wenn ich ins betreute Wohnen ziehe?
Nein. Du kannst es Mietern überlassen, an die Kinder übergeben oder behalten. Ein leerstehendes Haus kostet allerdings weiter Geld und verliert ohne Bewohner an Wert.
Wie viel kleiner sollte die neue Wohnung sein?
Das ist Geschmackssache. Rechne aber ehrlich: Eine barrierefreie Wohnung in zentraler Lage kann pro Quadratmeter deutlich mehr kosten als das Haus am Ortsrand gebracht hat. Der Erlös reicht nicht automatisch für dieselbe Fläche.
Finde heraus, was deine Immobilie wirklich wert ist.
Kostenlose Ersteinschätzung deiner Immobilie
Dieser Beitrag gibt die Rechtslage in Österreich mit Stand September 2026 allgemein und ohne Gewähr wieder. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Alle Rechenbeispiele sind vereinfacht; für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung.