Alle Beispiele rechnen mit 400.000 Euro Verkaufspreis. So findest du deinen Fall auch dann, wenn du eine Angabe für den Rechner noch nicht kennst.
01
Neuvermögen: Kauf ab dem 31. März 2002
Formel: (Verkaufspreis − Kaufpreis − Kaufnebenkosten − Investitionen + Abschreibung) × 30 %.
Beispiel: Kauf 2015 um 280.000 Euro, 25.000 Euro Nebenkosten, 15.000 Euro Sanierung. Gewinn 80.000 Euro, Immobilienertragsteuer 24.000 Euro.
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02
Altvermögen bis Ende 2026
Formel: Verkaufspreis × 14 % × 30 % = 4,2 % vom Verkaufspreis.
Beispiel: Kauf 1995, Verkauf 2026. Fiktiver Gewinn 56.000 Euro, Steuerbetrag 16.800 Euro. Liegen deine tatsächlichen Kaufkosten höher als 86 Prozent des Verkaufspreises, darfst du stattdessen mit den echten Zahlen rechnen.
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03
Altvermögen ab 2027
Formel: Verkaufspreis × 20 % × 30 % = 6 % vom Verkaufspreis.
Beispiel: Kauf 1995, Kaufvertrag im Februar 2027. Fiktiver Gewinn 80.000 Euro, Steuerbetrag 24.000 Euro.
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04
Altvermögen, Widmungsänderung vor 1988
Eine Widmungsänderung vor dem 1. Jänner 1988 ändert nichts: Es gilt der normale Altvermögens-Satz.
Beispiel: 16.800 Euro bis Ende 2026, 24.000 Euro ab 2027.
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05
Altvermögen, Umwidmung 1988 bis 2024
Nur bei Umwidmung nach dem Kauf. Formel für Grund und Boden: Verkaufspreis des Grundanteils × 60 % × 30 % = 18 % (ab 2027: × 70 % = 21 %). Für das Gebäude bleibt es bei 4,2 beziehungsweise 6 %.
Beispiel: Wiese, 1990 geerbt und 2005 in Bauland umgewidmet. Fiktiver Gewinn 240.000 Euro, Immobilienertragsteuer 72.000 Euro – ab 2027 84.000 Euro.
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06
Altvermögen, Umwidmung ab 2025 (mit Zuschlag)
Nur bei Umwidmung nach dem Kauf. Formel: Verkaufspreis × 60 % = Gewinn; Gewinn × 1,3 = Bemessungsgrundlage (gedeckelt mit dem Verkaufspreis); × 30 %.
Beispiel: Gewinn 240.000 Euro, Zuschlag 72.000 Euro, Bemessungsgrundlage 312.000 Euro, Steuerbetrag 93.600 Euro – 23,4 Prozent vom Verkaufspreis. Ab 2027: 109.200 Euro, also 27,3 Prozent.
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07
Neuvermögen mit Umwidmungszuschlag
Nur bei Umwidmung nach dem Kauf. Formel: (Verkaufspreis − Kaufpreis) × 1,3 × 30 %, gedeckelt mit dem Verkaufspreis des Grundanteils.
Beispiel: Grundstück 2010 um 100.000 Euro gekauft, 2025 in Bauland umgewidmet. Gewinn 300.000 Euro, Zuschlag 90.000 Euro, Immobilienertragsteuer 117.000 Euro – 39 Prozent des Gewinns.
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08
Eigener Wohnsitz: mindestens 2 Jahre seit dem Kauf
Voraussetzung: entgeltlicher Kauf, ab Anschaffung bis zur Veräußerung mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt, Wohnsitz wird aufgegeben. Grund über 1.000 m² bleibt anteilig steuerpflichtig.
Beispiel: Kauf 2019, seither dort gemeldet und gewohnt, Verkauf 2026. Steuerbetrag 0 Euro.
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09
Eigener Wohnsitz: 5 Jahre durchgehend in den letzten 10
Voraussetzung: innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf mindestens 5 Jahre durchgehend dort gewohnt. Gilt auch nach Schenkung oder Erbschaft.
Beispiel: 2016 bis 2025 dort gewohnt, Verkauf 2026. Steuerbetrag 0 Euro. Wer nach dem Auszug vermietet hat, sollte die Toleranzfrist für die Aufgabe des Hauptwohnsitzes prüfen – hier lohnt der Blick in die Details.
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10
Geerbt oder geschenkt bekommen
Erbschaft und Schenkung selbst lösen keine ImmoESt aus. Beim späteren Verkauf zählen Kaufdatum und Kaufpreis des Vorbesitzers.
Beispiel: Deine Mutter hat die Wohnung 1985 gekauft, du erbst sie 2025 und verkaufst 2026. Altvermögen, Steuerbetrag 16.800 Euro – ab 2027 wären es 24.000 Euro. Hast du selbst in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre durchgehend dort gewohnt, bleibt der Verkauf steuerfrei.
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11
Selbst gebaut
Formel: Nur der Gewinn aus Grund und Boden ist steuerpflichtig – (Verkaufspreis × Grundanteil − Kaufpreis des Grundstücks) × 30 %. Die Baukosten mindern ihn nicht.
Beispiel: Grundstück 2010 um 60.000 Euro gekauft, Haus selbst errichtet, nie vermietet. Vom Verkaufspreis entfallen 30 Prozent auf den Grund, also 120.000 Euro. Steuerpflichtig sind 60.000 Euro, Immobilienertragsteuer 18.000 Euro. Die Aufteilung nach deinem Kaufvertrag ist maßgeblich.
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12
Verkauf mit Verlust
Liegt der Verkaufserlös unter den Anschaffungskosten, fällt keine ImmoESt an.
Beispiel: Kauf 2021 um 420.000 Euro, Verkauf um 400.000 Euro. Steuerbetrag 0 Euro. 60 Prozent des Verlusts kannst du über 15 Jahre mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgleichen.
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